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   VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99   

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VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 (https://dejure.org/1999,21360)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 (https://dejure.org/1999,21360)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 (https://dejure.org/1999,21360)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 90/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Erhebung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99
    Wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, ist unerheblich (s. zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 152 ff.; LVerfGE 2, 3 ff.).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Einlegung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99
    Wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, ist unerheblich (s. zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 152 ff.; LVerfGE 2, 3 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 27/04

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Die Rücknahme der Bundesverfassungsbeschwerde läßt die Zulässigkeit der Landesverfassungsbeschwerde nicht wieder aufleben, da das Wahlrecht des Beschwerdeführers, sich an das Bundes- oder Landesverfassungsgericht zu wenden, verbraucht ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 und 33/99 EA -, LVerfGE 10, 258).

    Jedenfalls hätte sich der Beschwerdeführer durch die Veröffentlichung des Beschlusses des Landesverfassungsgerichts vom 16. September 1999 - VfGBbg 33/99 und 33/99 EA - im 10. Band der Entscheidungssammlung der Verfassungsgerichte der Länder (LVerfGE) über die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichtes informieren und sein prozessuales Verhalten darauf einrichten können (vgl. zur Obliegenheit, in der amtlichen Sammlung abgedruckte Entscheidungen zu beachten: BGHZ 5, 275, 278).

  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 28/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; zeitgleiche Anrufung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts besteht ein absolutes Zulässigkeitshindernis für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, soweit ein Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde in der gleichen Sache zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat oder noch erhebt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258, 259; Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 - und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 44/00

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur

    § 45 Abs. 1 VerfGGBbg räumt dem Beschwerdeführer ein Wahlrecht zwischen der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts ein (so bereits - unter Hinweis auch auf die vergleichbare Rechtslage in Berlin - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99, 33/99 EA - LVerfGE 10, 254, 255).
  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; zeitgleiche Anrufung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts besteht ein absolutes Zulässigkeitshindernis für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, soweit ein Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde in der gleichen Sache zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat oder noch erhebt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258, 259; Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 - und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724

    Wegen Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht unzulässige

    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 2/14

    Bundesverfassungsgericht

    Entscheidet er sich für eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, ist sein Wahlrecht verbraucht (vgl. LVerfGE 10, 258, 259; Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin ebenso VerfGH Berlin, LVerfGE 2, 14, 15).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 1 VB 85/15

    Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs. 1 VerfGHG im Hinblick auf das Wahlrecht

    VerfGH, Beschlüsse 13.10.1993 - 90/93 -, juris Rn. 5 ff. = LVerfGE 1, 152, und vom 12.1.1994 - 6/93 -, juris Rn. 7 ff. = LVerfGE 2, 3; VerfG Bbg., Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258 f.).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 288/03

    Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesverfassungsgericht

    Insbesondere ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, daß die Landesverfassungsbeschwerde nur bei gleichzeitiger Erhebung von Landes- und Bundesverfassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 54/07

    Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesverfassungsgericht

    Er begibt sich aber dieser Möglichkeit, wenn er sich an das Bundesverfassungsgericht wendet (Vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99, VfGBbg 33/99 EA -, LVerfGE 10, 258).
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